1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Miet- und/oder
Kaufverträge sowie hiermit im Zusammenhang stehender Sach- und/oder Dienstleistungen zwischen
Vermieter/ Verkäufer und Mieter/ Käufer/ Kunde. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
2. Angebote/Vertragsabschluss
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn dort ist ausdrücklich anderes bestimmt.
Ein(e) auf Grundlage eines Angebotes erteilte(r) Auftrag/Bestellung eines Kunden stellt ein verbindliches
Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages dar, an das (die) sich der Kunde eine Woche
gebunden hält. Innerhalb der Frist von einer Woche nach Zugang der Bestellung steht es dem Verkäufer/
Vermieter frei, das verbindliche Vertragsangebot anzunehmen. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer
Annahmeerklärung.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die vereinbarten Miet- und
Kaufpreise gelten ab Lager. Hinzu kommen etwaige Nebenkosten, wie z.B. Fracht-, Verpackungs-,
Versicherungs- und Installationskosten. Mietpreise beziehen sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf
den Zeitraum zwischen Bereitstellung der Mietgegenstände und Rückgabe zum Ablauf der Mietzeit.
4. Vermietung von Gegenständen
4.1. Mietgegenstand
Der Kunde kann sich über die Mietgegenstände und deren Einsatzmöglichkeiten in den
Produktbeschreibungen informieren. Jegliche Angaben über die Mietobjekte sind grundsätzlich nur
annähernde Werte und nur dann verbindlich, wenn hierzu eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung
getroffen wurde.
4.2. Mietzeit/Rückgabe
Die Mietzeit schließt den vereinbarten Tag der Bereitstellung der Mietgegenstände und vereinbarten Tag
der Rückgabe grundsätzlich ein. Bei Mietverträgen auf unbestimmte Zeit, kann das Mietverhältnis
schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen jeweils zum 1. und 15. eines Monats gekündigt werden. Der
Kunde ist verpflichtet, die Belassung der Mietsache(n) bis zum Ablauf des dritten auf das Vertragsende
folgenden Tag zu dulden und vor Diebstahl, Untergang und Verschlechterung zu schützen. Der Kunde
trägt bis zum Ablauf dieser Frist die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung
der Mietsache. Bei Überschreiten der vereinbarten Mietzeit ist die vereinbarte Miete bis zur vollständigen
Rückgabe weiter zu entrichten. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt von dieser
Vereinbarung unberührt. Grundsätzlich gilt, dass durch den fortgesetzten Gebrauch der Mietsache, der
Mietvertrag nicht automatisch verlängert wird. § 545 BGB ist ausgeschlossen.
Bei der Anmietung von Toilettenkabinen verpflichtet sich der Vermieter die Mietsache spätestens 14 Tage
nach Ablauf der Mietzeit beim Mieter abzuholen. Innerhalb dieses 14-tägigen Abholzeitraumes ist der
Mieter nicht berechtigt die Höhe der vereinbarten Miete zu kürzen.
4.3. Anlieferung und Abholung der Mietsache
Bei Anlieferung, Abholung, Auf- und Abbau der Mietsache durch den Vermieter, hat der Kunde
sicherzustellen, dass der Einsatzort für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 40 Tonnen
zugänglich und befahrbar ist. Der Kunde hat – soweit für An- und Abholung sowie Auf- und Abbau
erforderlich – unentgeltlich Strom, Wasser und Lagermöglichkeiten am Einsatzort zur Verfügung zu stellen.
Falls diese Forderungen nicht erfüllt werden ist der Vermieter nicht verpflichtet länger als 2 Stunden auf
Schaffung der genannten Voraussetzungen zu warten. Falls der Kunde nicht in der Lage ist die
geforderten Voraussetzungen zu schaffen ist er verpflichtet zusätzlich anfallende Kosten für Anliefer-/
Aufbauversuche zu tragen. Außerdem muss der vereinbarte Mietzins ab dem gescheiterten Aufbauversuch
vom Mieter getragen werden. Zum Ablauf der Mietzeit hat der Kunde die Mietsache frei zugänglich zur
Abholung bzw. soweit vereinbart zum Abbau bereitzuhalten. Falls der Mieter diese Voraussetzungen nicht
erfüllt besteht keine Verpflichtung seitens des Vermieters länger als 2 Stunden auf die Erfüllung zu warten.
Der vereinbarte Mietzins ist für jeden weiteren Tag nach Ablauf der Mietzeit als Schadensersatz zu
entrichten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter ein geringerer Schaden
entstanden ist, ebenso bleibt der Nachweis eines höheren Schadens unbenommen.
4.4 Pflichten bei Übergabe/Rückgabe
Der Kunde verpflichtet sich die Mietgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu
untersuchen. Mängel sind unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Falls dies nicht geschieht gilt der
Mietgegenstand als genehmigt und mangelfrei, es sei denn der Mangel war bei der Untersuchung nicht
erkennbar. Falls ein solcher Mangel erst später erkannt wird muss dessen Anzeige unverzüglich in
schriftlicher Form geschehen.
Die Rückgabe der Mietsachen hat in einem vertragsgerechten und gesäuberten Zustand zu erfolgen.
Wird bei Rückgabe der Mietsache festgestellt, dass diese Schäden aufweist, hat der Kunde den Schaden
zu ersetzen. Bei Verlust des Mietgegenstandes wird in der Regel der Wiederbeschaffungswert in
Rechnung gestellt. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Die
Übergabe und Rückgabe der Mietgegenstände wird mittels eines Lieferscheins protokolliert. Mit
Übernahme und/oder Unterzeichnung des Lieferscheines übernimmt der Kunde die Verantwortung für die
Mietsache und deren ordnungsgemäßen Gebrauch.
5. Haftung/Versicherung
Hinsichtlich eines zweckmäßigen Gebrauches der Mietsache können nur Empfehlungen ausgesprochen
werden. Die Haftung wegen eines nicht der Empfehlung entsprechenden Gebrauchs wird ausdrücklich
ausgeschlossen. Der Kunde haftet für jede vom üblichen Gebrauchszweck der Mietgegenstände
abweichende Nutzung, gleiches gilt sofern der Kunde nach Abnahme der vom Vermieter errichteten
Aufbauten Veränderungen vornimmt. Von etwaigen Ansprüchen Dritter ist der Vermieter in derartigen
Fällen freizustellen. Die Haftung des Vermieters ist grundsätzlich auf eigenes, grob fahrlässiges oder
vorsätzliches Verhalten, grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter sowie
der Erfüllungsgehilfen beschränkt. Beruht die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf einfacher
Fahrlässigkeit, ist die Haftung des Vermieters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Schaden begrenzt.
Die Haftungsbegrenzung gilt auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und
Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter auch für einfache Fahrlässigkeit. Die
Haftung des Vermieters ist per Schadensfall bei Personenschäden auf pauschal € 500.000 Euro pro
Person und bei Sach- und Vermögensschäden auf € 250.000 beschränkt, soweit den Vermieter nur leichte
Fahrlässigkeit trifft. Sämtliche, zwischen dem Vermieter und dem Mieter geltenden Haftungsausschlüsse
und Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Die
verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters wegen anfänglicher Sachmängel der Mietsache wird
ausgeschlossen, es sei denn der Vermieter hat den Mangel arglistig verschwiegen. Keine
Haftungsbeschränkung gilt bei Ansprüchen gemäß dem Produkthaftungsgesetz. Der Kunde ist verpflichtet,
das verbundene Risiko bezüglich Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht, nach Überlassung,
ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern und diese auf Verlangen des Vermieters nachzuweisen.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, welche aufgrund unsachgemäßer Bedienung, Installation oder
Gebrauch der Mietsache herrühren.
6. Umgang und Pflege
Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandelnund dafür Sorge zu tragen, dass diese nur im
Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen transportiert,
aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Der Kunde hat während der Mietzeit für die fortwährende
Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen.
7. Stornierung durch den Kunden
Sofern der Kunde, unabhängig von den gesetzlichen Kündigungs- und/oder Rücktrittsrechten von dem
Vertrag Abstand nehmen will (Stornierung) ist dies bis 3 Tage vor Beginn der Mietzeit zulässig, wobei er
dann verpflichtet ist, angemessenen Ersatz zu leisten. Bei einer Stornierung ist der Kunde zur Zahlung
eines pauschalierten Nichterfüllungsschadens wie folgt verpflichtet:
-Stornierung bis 30 Tage vor Beginn der Mietzeit 20 % des vereinbarten Nettomietpreises
-Stornierung bis 20 Tage vor Beginn der Mietzeit 40 % des vereinbarten Nettomietpreises
-Stornierung bis 10 Tage vor Beginn der Mietzeit 60 % des vereinbarten Nettomietpreises
-Stornierung bis 3 Tage vor Beginn der Mietzeit 80 % des vereinbarten Nettomietpreises
Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen und es ist der Tag des Zugangs des Stornierungsschreibens
beim Vermieter maßgeblich. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.
8. Zahlung / Zahlungsverzug
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag (ohne Abzug) innerhalb von acht Tagen
ab Rechnungserstellung (nachgewiesen anhand des Rechnungsdatums) zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit
der Zahlung ist der Eingang des Geldes beim Vermieter maßgeblich. Bei Überschreitung der Frist ist ab
dem folgenden Tag der Rechnungsbetrag mit Zinsen in Höhe von 8 %-punkten über dem Basiszinssatz,
mindestens jedoch mit dem gesetzlichen Zinssatz, zu verzinsen. Die widerspruchs- und/oder
vorbehaltslose Annahme einer (Teil-)Zahlung bedeutet keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche.
Bei Zahlungsverzug entfällt jedwede Rabattvereinbarungen und es wird die volle Vertragssumme ohne
Abzüge nebst Zinsen zur Zahlung fällig.
Sofern Vorauskasse vereinbart ist, ist der Vermieter zur Übergabe der Mietgegenstände an den Kunden
nur im Falle der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Der Kunde kann mit
solchen Gegenforderungen gegenüber Forderungen des Vermieters aufrechnen, die rechtskräftig
festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen rechtskräftig festgestellter
oder unstreitiger Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen, es
sei denn sie verfügen über schriftliche Geldempfangsvollmacht. Zur Entgegennahme von Schecks oder
Wechseln ist der Vermieter nicht verpflichtet.
9. Kündigung
Eine ordentliche Kündigung befristeter Verträge (incl. aller Zusatzleistungen) ist für die Dauer ihrer fest
vereinbarten Laufzeit ausgeschlossen. Diese können nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Kunde die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht oder mit
ihnen zweckentfremdet grob fahrlässig handelt oder der Kunde im Falle eines nach Zeitabschnitten
bemessenen und zu zahlenden Mietzinses mit der Zahlung des Mietzinses für zwei aufeinander folgende
Termine oder mit einem Gesamtbetrag in Höhe des für zwei Termine zu entrichtenden Mietzinses in
Verzug gerät.
Sind mehrere Gegenstände vermietet, ist der Kunde zur Kündigung des gesamten Vertrages aufgrund
Mangelhaftigkeit eines einzelnen Gegenstandes nur berechtigt, wenn die Mietgegenstände als
zusammengehörig vermietet worden sind und die Mangelhaftigkeit die vertraglich vorausgesetzte
Funktionsfähigkeit der Mietgegenstände in ihrer Gesamtheit wesentlich beeinträchtigt. Sollte dies der Fall
sein, ist eine Kündigung nur zulässig, soweit vorher schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung
gesetzt wird und diese ergebnislos verstreicht.
10. Schlussbestimmungen
Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, ist der Vermieter im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit dem
Kunden nicht verpflichtet, den Kunden zu beraten oder Empfehlungen auszusprechen. Erteilt der Vermieter
unverbindlich Ratschläge oder spricht Empfehlungen aus, so ist der Vermieter nicht zum Ersatz des etwaig
aus der Befolgung des Rates oder der Empfehlung entstandenen Schadens verpflichtet.
Alle Abbildungen, Kataloge, Zeichnungen, technische Umschreibungen, Skizzen oder Pläne, die der
Vermieter übergibt, bleiben unter dem ausdrücklichen Vorbehalt ihrer Autorenrechte Eigentum des
Vermieters. Damit verbunden ist das Verbot, ganze oder teilweise Kopien anzufertigen oder diese an Dritte
zur Kenntnisnahme weiterzugeben, sofern dafür nicht die schriftliche Zustimmung vorliegt. Alle geistigen
Leistungen zur Realisierung eines Vertrages, insbesondere Pläne, Entwürfe o. ä. bleiben Eigentum des
Vermieters und dürfen nur durch diese wieder- bzw. weiterverwendet werden. Alle technischen Angaben
ohne Gewähr. Änderungen der Modelle, Preise und Liefermöglichkeiten vorbehalten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit der Kunde gewerblich tätig ist, Chemnitz.
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