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FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Vermietung von mobilen Toilettenkabinen
  1. Wie kommt die Miettoilette / Mobiltoilette zu mir?

Die Miettoilette / Mobiltoilette wird mit einem LKW (7,5 t) angeliefert. Die Lieferung ist im Mietpreis enthalten.

  1. Muss ich bei der Lieferung bzw. Abholung der Miettoilette / Mobiltoilette dabei sein?

Bei der Anlieferung bzw. Abholung der Miettoilette / Mobiltoilette müssen Sie nicht anwesend sein. Der Stellplatz sollte aber für die Anlieferung als solcher
kenntlich gemacht werden.

  1. Ist die Miettoilette / Mobiltoilette versichert?

Falls es von Ihnen gewünscht wird, bieten wir Ihnen gern eine Versicherung der Toilettenkabine an. In diesem Fall sind Sie bei Beschädigungen des Mietgegenstandes haftungsbefreit. Für eine Anmietung von bis zu 4 Tagen belaufen sich die Kosten für eine solche Versicherung auf 5,- EUR pro
Toilettenkabine. Wenn Sie die Toilettenkabine über einen längeren Zeitraum mieten, fallen Kosten von 2,- EUR pro Kalenderwoche an.

  1. Was passiert bei Beschädigung der Miettoilette / Mobiltoilette?

Mögliche Schäden an der mobilen Toilettenkabine können mittels einer Versicherung abgedeckt werden (siehe Punkt 3).

  1. Muss ich die Entsorgung bezahlen?

Die Reinigung der mobilen Toilettenkabine und Entsorgung der Fäkalien ist bereits im Mietpreis der Toilettenkabine enthalten.

  1. Was passiert mit den Fäkalien? Wie werden die Fäkalien entsorgt?

Die Toilettenkabine wird von uns abgeholt und die Fäkalien werden fachgerecht entsorgt.

  1. Wird die Miettoilette zwischenzeitlich geleert, wenn ich die Toilette über einen längeren Zeitraum miete?

Wenn Sie die Toilettenkabinen über einen längeren Zeitraum mieten, werden diese einmal pro Woche geleert.

  1. Kann ich die Mietzeit einfach verlängern oder verkürzen?

Wenn Sie die Toilettenkabine länger oder kürzer mieten möchten, genügt ein Anruf.

  1. Wie erfolgt die Bezahlung?

Sie zahlen den Mietpreis nach Erhalt der Rechnung.

  1. Darf ich die Miettoilette / Mobiltoilette beschriften?

Das Anbringen von Werbung ist grundsätzlich gestattet. Die Werbemittel  müssen aber vor Abholung der Toilettenkabine wieder entfernt sein.



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